Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 6078671 mal)

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U4

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14925 am: 17. März 2020, 07:39:10 »
Bedenkt doch einmal, dass diese Fahrer -vielleicht schon übermüdet- derzeit einer großen Hektik unterliegen!
Schnell schnell und die nächste Filiale wartet schon …

In Zeiten wie diesen muss man mit den Fahrern ein wenig Verständnis haben - Ihr Verdienst wird eh dadurch gekürzt werden  8)
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denond

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14926 am: 17. März 2020, 08:53:39 »
Ein erfahrener LKW Lenker würde da niemals hineinfahren. Manchmal darf man sich einfach nur mehr wundern...  :fp:

Allerdings. Die Argumente Hektik, Müdigkeit und Unachtsamkeit dürfen aber beim Lenken nicht gelten (siehe auch die Fälle beim Abbiegen mit Radfahrer und Fußgänger). Dann hätte man das Phänomen bei den Buslenkern der WL oder Privaten ebenfalls, wo noch der Druck der Fahrplaneinhaltung dazukommen würde. Aber schau dir an, wer heute aus Kostengründen (Ausbeutung der Lenker bei den Lenkzeiten) trotz Gefahrengut-/ L95-Schulung im Güter-/ Reiseverkehr manchmal hinter dem Volant sitzt. Und da kommt noch der Zustand von so manchem Fahrzeug dazu mit dem manche Lenker unterwegs sind. Und um diesen Gehalt und Druck auf den Lenker kriegst halt keinen Profi mit Hirn...

Aber: Vollkommen vertrottelte Situation durch Architekten, die bei so mancher Planung vollkommen daneben stehen. Noch dazu in einem Gebiet, wo ich von Anfang an bei Planung und Ausführung genügend Platz zur Verfügung hätte. Aber Geiz ist geil. Sieht man ja auch daran, wenn ihnen nichts mehr einfällt, stellen sie ganz einfach eine Grünpflanze oder sogar einen Baum hin.

68er

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14927 am: 17. März 2020, 10:04:28 »
Soll man jetzt Wohngebiete so bauen, dass dort Gigaliner problemlos rangieren können? Der LKW mit Anhänger hat dort nichts verloren, und wenn er tatsächlich die Supermarktfiliale beliefert hat, sollte man ihnen Betriebsgenehmigung entziehen, wenn sie nicht für den Schaden aufkommen und versprechen, dass es nicht mehr vorkommt.

95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14928 am: 17. März 2020, 10:36:46 »
Der LKW mit Anhänger hat dort nichts verloren, und wenn er tatsächlich die Supermarktfiliale beliefert hat, sollte man ihnen Betriebsgenehmigung entziehen, wenn sie nicht für den Schaden aufkommen und versprechen, dass es nicht mehr vorkommt.

Momentan herrscht im Transportgewerbe Wagenmangel, da viele Frächter wegen der günstigen Preise Personal und Betriebsmittel im östlichen Ausland stationiert haben. Jetzt sind die Grenzen zu und die Fahrzeuge auf der anderen Seite. Daher vermute ich, dass es ein logistisches Versehen war, diesen Lkw dorthin zu schicken.

Wenn da wirklich schon mehrere Spuren im Gras zu sehen waren, sollte man dem Supermarkt vielleicht nahelegen, die Aufstellung von zwei Pollern zu finanzieren.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14929 am: 17. März 2020, 10:38:32 »
Gerade wiedermal das übliche bei der Absberggasse  :D

Wann ist eigentlich damit zurechnen, dass das Rasengleis zubetoniert wird?

Warum das Rasengleis zubetonieren? Ein paar Poller sollten es auch tun. Oder eine Leitschiene.

Ich nehme an, das ist die Einfahrt zum Interspar. Dort waren von Anfang an immer wieder Spuren im Rasen wahrnehmbar. Ein Riesen-Supermarkt wird nun einmal mit LKW+Anhänger oder Sattelschlepper beliefert, der rückwärts zur Laderampe schieben muss. Wie soll das mit so einer schmalen Fahrbahn funktionieren? Das ist ein Planungsfehler, oder zumindest nicht zu Ende gedacht worden.

Einfachste Lösung: Fahrverbot für LKW mit Anhänger!! C:-)

haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14930 am: 17. März 2020, 12:56:47 »
Bedenkt doch einmal, dass diese Fahrer -vielleicht schon übermüdet- derzeit einer großen Hektik unterliegen!
Schnell schnell und die nächste Filiale wartet schon …

In Zeiten wie diesen muss man mit den Fahrern ein wenig Verständnis haben - Ihr Verdienst wird eh dadurch gekürzt werden  8)
Lenk- und Ruhezeitenverordnungen sind derzeit aufgehoben, der Fahrer darf durchaus 15 STunden oder mehr auf dem Bock sitzen. Und zu sagen, ich kann nicht mehr, es wird gefährlich haben Buslenker ausprobiert, die damals die Flüchtlinge durch Österreich nach Deutschland gekarrt haben -> Fristlose!

Den Schaden im Rasen bzw. die Wiederherstellung zahlt auch die Haftpflichtversicherung -> Flurschaden, die Gemeinde muss sich halt darum kümmern.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14931 am: 17. März 2020, 13:30:34 »
Bedenkt doch einmal, dass diese Fahrer -vielleicht schon übermüdet- derzeit einer großen Hektik unterliegen!
Schnell schnell und die nächste Filiale wartet schon …

In Zeiten wie diesen muss man mit den Fahrern ein wenig Verständnis haben - Ihr Verdienst wird eh dadurch gekürzt werden  8)
Lenk- und Ruhezeitenverordnungen sind derzeit aufgehoben, der Fahrer darf durchaus 15 STunden oder mehr auf dem Bock sitzen. Und zu sagen, ich kann nicht mehr, es wird gefährlich haben Buslenker ausprobiert, die damals die Flüchtlinge durch Österreich nach Deutschland gekarrt haben -> Fristlose!

Den Schaden im Rasen bzw. die Wiederherstellung zahlt auch die Haftpflichtversicherung -> Flurschaden, die Gemeinde muss sich halt darum kümmern.

Also eine Fristlose, weil man nach einem 15 Stundendienst nicht mehr fahren will, das hält vor keinen Arbeitsgericht. Und die Ruhezeitverordnung, da kann ich mir nur vorstellen, dass das stehen im Stau vor der Grenze nicht zur Lenkzeit zählt. Denn sonst würde es vor der Grenze zu kompletten Chaos kommen, da Lenker dann immer wieder stehen bleiben müssen, um ihre Pausen zu halten.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

denond

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14932 am: 17. März 2020, 13:58:51 »
Soll man jetzt Wohngebiete so bauen, dass dort Gigaliner problemlos rangieren können? Der LKW mit Anhänger hat dort nichts verloren, und wenn er tatsächlich die Supermarktfiliale beliefert hat, sollte man ihnen Betriebsgenehmigung entziehen, wenn sie nicht für den Schaden aufkommen und versprechen, dass es nicht mehr vorkommt.

Nein, das ganz sicher nicht, und bitte übertreibe nicht gleich mit Gigalinern.
Wenn der Lenker schon mit einem größerem LKW-Verband dorthin geschickt wird, dann sollte er wissen bzw. dafür Sorge tragen, daß er für eben diese Filiale mit beschränkten Platzverhältnissen die Waren auf der Zugmaschine geladen bekommt, damit er eben wegen diesen beengten Platzverhältnissen dort den Anhänger vorher irgend wo abstellen kann um dort eben mit der großen Zugmaschine vor Ort reüsieren zu können...   Das ist machbar.

U4

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14933 am: 17. März 2020, 14:03:46 »
Alles aber nur "in normalen Zeiten"
Jetzt ist es halt so, dass er halt fährt um zu helfen so viel wie es möglich ist und wo er sich vielleicht nicht so auskennt, mit einem Fahrzeug dass er nicht 100%ig kennt ..
Wie haben eine Sondersituation!
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denond

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14934 am: 17. März 2020, 14:43:25 »
Alles aber nur "in normalen Zeiten"
Jetzt ist es halt so, dass er halt fährt um zu helfen so viel wie es möglich ist und wo er sich vielleicht nicht so auskennt, mit einem Fahrzeug dass er nicht 100%ig kennt ..
Wie haben eine Sondersituation!

Ja, wir haben eine Ausnahmesituation, ich möchte gar nichts beschönigen oder herunterspielen, ich schätze auch sehr jede helfende Hand.
Aber es bringt nichts bzw. nicht so viel wie möglich, wenn er dann u.U. eine ganze Stunde dort im Gras steht bzw. zuwarten muß, er vielleicht händeringend umherläuft und telefoniert, bis ihm geholfen werden kann, warum er in einer anderen Filiale nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt mit der Lieferung aufkreuzt. Das bedeutet für den Lenker Stress. Diese Stress-Zeit wäre auch in der Sondersituation durch vorher einschaltenden "kühlen, klaren Kopf, einsetzen des Verstandes" - eben um erfolgreich und zeitnah zu helfen - so zu verhindern.
Ich schreib'  eh gar nicht von dem Schaden, der ihm aus mangelnder Umsicht im Straßenverkehr passiert ist, der vielleicht am Oberbau und Grünstreifen entstanden/ verursacht wurde und dem derzeit doch zu vernachlässigenden Faktor "Transport eines Fahrgastes" in diesem Streckenabschnitt.

BadnerBahn

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14935 am: 17. März 2020, 16:44:31 »
Gerade wiedermal das übliche bei der Absberggasse  :D

Wann ist eigentlich damit zurechnen, dass das Rasengleis zubetoniert wird?

Warum das Rasengleis zubetonieren? Ein paar Poller sollten es auch tun. Oder eine Leitschiene.

Bei einem Verkehrsaufkommen von rund 10 Autos die Stunde in dieser Straße (kein klassischer Stau-Hotspot) und einem direkt angrenzenden hektargroßen Park sind die paar Grashalme an dieser Stelle vielleicht wirklich nicht das gelbe vom Ei. Davor und danach gibt es ja auch geschotterte bzw. betonierte Bereiche, wieso nicht auch an dieser Stelle?

95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14936 am: 17. März 2020, 17:11:13 »
Man könnte auch einen Strauch pflanzen.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14937 am: 17. März 2020, 17:43:21 »
Davor und danach gibt es ja auch geschotterte bzw. betonierte Bereiche, wieso nicht auch an dieser Stelle?

Wozu? Dort ist kein Übergang.

t12700

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14938 am: 17. März 2020, 18:22:02 »
Man könnte auch einen Strauch pflanzen.
Der hätte dann womöglich ein kurzes Leben.

LG t12700

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #14939 am: 18. März 2020, 08:19:25 »
Also eine Fristlose, weil man nach einem 15 Stundendienst nicht mehr fahren will, das hält vor keinen Arbeitsgericht.

Das wird wahrscheinlich so sein. Nur darfst Du dann Dir trotzdem einen neuen Job suchen. Der alte wird Dir einfach keine Freude mehr machen.

Kriegen die eigentlich die Kosten für die Reperatur des Rasens bzw. etwaige Strafzahlungen falls der Straßenbahnbetrieb eingeschränkt wird bzw. für die Gefährung des Selbigen aufgebrummt? Falls ja, ists noch zu gering. Solche Idioten, verzeiht den Kraftausdruck, gehören auf ewig aktiven Steuern im Straßenverkehr verbannt.  :fp:

Ich bin zwar kein Jurist, aber der Schaden am Gleis wird sicher zu ersetzen sei. Wahrscheinlich auch nachgewiesene Personalmehrkosten der WL.

Rechtlich finde ich es aber blöd, dass andere "Geschädigte" (unter Anführungszeichen) wie zum Beispiel Fahrgäste keinen Anspruch auf Schadenersatz haben. Wenn ich zum Beispiel einen Job nicht bekomme, weil ich zu spät zum Termin erscheine, schaue ich durch die Finger. Wenn ich eine Zugbindung als Anschluss habe, schaue ich durch die Finger.