Heurige sind kommerzielle, oft zu einem Weingut gehörige dauerhaft geöffnete Gaststätten, wo selbst produzierter Wein verkauft wird, Speisen (auch warme) und anderen Getränke aber zugekauft werden. Heurige unterliegen keinen besonderen Beschränkungen.
Buschenschanken werden am Hof von Weinbauern geführt und sind, wenn sie offen sind, durch einen Buschen gekennzeichnet. Die Öffnungszeiten sind regelmentiert, es dürfen nur selbst erzeugte Produkte verkauft werden (außer Käse, Brot, Mineral). Warme Speisen sind nicht erlaubt.
Weinhäuser und Stehweinhallen sind eher den Heurigen gleichzusetzen. Verkauft wurde vor allem der Brünnerstraßler. Diese Lokale waren eher für die untere Schicht, also die Arbeiter, und boten daher auch billige und deftige Speisen, die zumeist im Stehen eingenommen wurden.