Autor Thema: Rot-Grün II  (Gelesen 97287 mal)

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W_E_St

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Re: Rot-Grün II
« Antwort #105 am: 18. November 2015, 17:34:42 »
Aber nicht 50 statt 60.

Eben. Das beginnt frühestens bei 30 im 50er-Bereich und bei 20 wird es wirklich auffällig, außer man hat ein 25er-Taferl hinten drauf. 30 auf einer schnurgeraden Freilandstraße bei perfektem Wetter ist auch eine Einladung zum Verkehrspsychologen (ein verstorbener Onkel von mir war gern so unterwegs, ist allerdings nie aufgehalten worden, mein Urgroßvater seinerzeit in den frühen 60ern allerdings sehr wohl, er hat lieber den Führerschein abgegeben und ist mit über 80 wieder aufs Fahrrad umgestiegen).
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

petestoeb

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Re: Rot-Grün II
« Antwort #106 am: 18. November 2015, 18:17:56 »
Wenn selbst Polizisten sagen, dass es unter 21kmh Netto Überschreitung kein Sinn macht was zu unternehmen(außerhalb geschlossener Ortschaften), ist es ja wohl klar, dass  man sich eher an die obere "Toleranz" hält.
Auch die Ordnungswiedrigkeitenstrafe, liegt bei unter 21kmh bei max. 35€(auch für Ausländer). Bei Strafen, die im Punkte und sogar Fahrverbotbereich liegen, verdoppelt bzw. verdreifacht sich die Strafe und eingetrieben wird das Geld auch im Ausland ab 70€.

Selbstverständlich sollte man auch 5 km/h Überschreitung anzeigen. Natürlich sollte man auch zu den "normalen" Strafen übergehen. Ich nehme immer folgenden Vergleich:

Als ich ein Kind war, kostete eine Semmel 30 Groschen. Heute kostet eine Semmel 30 Cents. Damals kostete das billigste Organmandat 100 Schilling (eingeltich nur Falschparken, fließender Verkehr ab 200 Schilling). Warum ist jetzt das Fehlverhalten auf Straßen heute soviel billiger. Man sollte die Mindeststrafe bei 100 Euro ansetzen. Dann kann man das Geld auch von Ausländern eintreiben und die Strafe ist dann wieder wirklich einprägsam.

hema

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Re: Rot-Grün II
« Antwort #107 am: 18. November 2015, 18:27:50 »
Da musst du aber sehr jung sein. Selbst um 1970 herum gab es noch Strafmandate ab öS 10,–!
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petestoeb

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Re: Rot-Grün II
« Antwort #108 am: 18. November 2015, 18:54:04 »
Da musst du aber sehr jung sein. Selbst um 1970 herum gab es noch Strafmandate ab öS 10,–!

Für Fußgänger durchaus, aber bereits Falschparken kostete damals 100 Schilling (zumindest in Wien). Und wir müssen wieder zu derartigen Beträgen kommen, damit es wieder mehr Sicherheit und Gemeinsinn im Verkehr gibt. Den Führerschein machte ich 1976.

13er

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Re: Rot-Grün II
« Antwort #109 am: 18. November 2015, 19:07:57 »
Selbstverständlich sollte man auch 5 km/h Überschreitung anzeigen.
Naja, nicht einmal in den strafverliebten USA macht man so was, außer man trifft auf einen wirklich schlechtgelaunten Cop. "9 you're fine, 10 you're mine" heißt der Spruch bezügl. Überschreitung (und das sind sogar mph, nicht kmh). Nur ab 85 mph wird wirklich jeder mph gestraft, denn das ist eine criminal offense (gut, dass ich das noch nicht wusste, als ich auf der Interstate bei 85 mph Limit mit über 90 mph jemanden überholt habe :D ).

Realistisch gesehen hat der 30er den Sinn, dass die Leute 45-50 dort fahren. Wenn ein 50er ausgeschildert ist, heißt das normalerweise ja 65-70. Deshalb ist es auch unehrlich, mit höherer Emmission bei 30 km/h zu argumentieren, da eh niemand so langsam fährt.
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Linie 41

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Re: Rot-Grün II
« Antwort #110 am: 18. November 2015, 19:36:34 »
Mir ist es noch nie passiert, dass mich wer bei korrekter Geschwindigkeit angeblinkt hat.
In welchem Paralleluniversum lebst Du? Da will ich auch hin. 8)

Soweit ich mich erinnere, ist absichtliches zu langsam fahren ja auch Strafbar, oder?
Ja, aber nicht wegen 10 km/h Unterschied, sondern wenn man sich mehr oder weniger mutwillig zum Hindernis macht. Nirgendwo wird verlangt, daß man die angeschriebene Höchstgeschwindigkeit auch ausfahren muß.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

hema

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Re: Rot-Grün II
« Antwort #111 am: 18. November 2015, 20:36:29 »
. . . . bei 30 km/h zu argumentieren, da eh niemand so langsam fährt.
Also das ist wirklich nicht wahr und entspringt selektiver Wahrnehmung. Gut zwei Drittel fahren wirklich 30 bis 33 km/h, einige bis 40 und nur wenige fahren echt voll durch. Oft ist es aber wirklich schwierig festzustellen, ob wo noch oder schon 30 gilt, da fahren dann manche mit 30 weiter. Ich habe mich auch schon dabei ertappt, dass ich mit 50 in eine 30er-Beschränkung reingefahren bin und sie erst an der Markierung am Boden erkannt habe, also ohne jeden bösen Vorsatz zu schnell war!  :-\
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Re: Rot-Grün II
« Antwort #112 am: 18. November 2015, 20:41:07 »
Also das ist wirklich nicht wahr und entspringt selektiver Wahrnehmung.
Das kommt natürlich auf die Straße an. Stell dich an die Hörlgasse und du wirst kaum jemanden finden, der unter 50 fährt ;) In engen Gassen, unübersichtlich, beiderseits verparkt, sieht es meist ein bißchen anders aus.
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Re: Rot-Grün II
« Antwort #113 am: 18. November 2015, 20:49:08 »
Du hast es aber ganz generell so dargestellt!  :P
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13er

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Re: Rot-Grün II
« Antwort #114 am: 18. November 2015, 20:51:36 »
Du hast es aber ganz generell so dargestellt!  :P
Ja, für Straßen, wo jetzt eben noch ein 50er gilt und dann ein 30er. Das sind keine engen Gasserln ;)
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Werner1981

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Re: Rot-Grün II
« Antwort #115 am: 18. November 2015, 20:57:49 »
Selbstverständlich sollte man auch 5 km/h Überschreitung anzeigen. Natürlich sollte man auch zu den "normalen" Strafen übergehen. Ich nehme immer folgenden Vergleich:

Als ich ein Kind war, kostete eine Semmel 30 Groschen. Heute kostet eine Semmel 30 Cents. Damals kostete das billigste Organmandat 100 Schilling (eingeltich nur Falschparken, fließender Verkehr ab 200 Schilling). Warum ist jetzt das Fehlverhalten auf Straßen heute soviel billiger. Man sollte die Mindeststrafe bei 100 Euro ansetzen. Dann kann man das Geld auch von Ausländern eintreiben und die Strafe ist dann wieder wirklich einprägsam.

Und wir müssen wieder zu derartigen Beträgen kommen, damit es wieder mehr Sicherheit und Gemeinsinn im Verkehr gibt. Den Führerschein machte ich 1976.

Das ist doch völlig realitätsfern und Gott sei Dank leben wir nicht in so einem Polizei-Staat. Was genau ist gefährlich daran, wenn am Margaretengürtel auf getrennten Richtungsfahrbahnen auf drei Spuren ohne Kreuzungen 55 km/h gefahren wird?

95B

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Re: Rot-Grün II
« Antwort #116 am: 18. November 2015, 21:24:43 »
Was genau ist gefährlich daran, wenn am Margaretengürtel auf getrennten Richtungsfahrbahnen auf drei Spuren ohne Kreuzungen 55 km/h gefahren wird?

Da geht es nicht um Gefahr, sondern darum, dass im Ortsgebiet eben nur 50 erlaubt, ergo 55 zu schnell sind. Wenn am Gürtel auf getrennten Richtungsfahrbahnen auf drei Spuren ohne Kreuzungen 55 als angenehm empfunden werden, kann man gestalterisch bzw. baulich eingreifen, um diesem Gefühl zu begegnen.
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Werner1981

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Re: Rot-Grün II
« Antwort #117 am: 18. November 2015, 21:42:27 »
Da geht es nicht um Gefahr, sondern darum, dass im Ortsgebiet eben nur 50 erlaubt, ergo 55 zu schnell sind.

Ich bezog mich auf das Argument von "petestoeb", wo es um Verkehrssicherheit ging.

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Re: Rot-Grün II
« Antwort #118 am: 18. November 2015, 21:49:43 »
Mir ist es noch nie passiert, dass mich wer bei korrekter Geschwindigkeit angeblinkt hat.
In welchem Paralleluniversum lebst Du? Da will ich auch hin. 8)
Ich tippe auf die Schweiz.  :lamp:
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petestoeb

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Re: Rot-Grün II
« Antwort #119 am: 18. November 2015, 22:05:44 »
Da geht es nicht um Gefahr, sondern darum, dass im Ortsgebiet eben nur 50 erlaubt, ergo 55 zu schnell sind.

Ich bezog mich auf das Argument von "petestoeb", wo es um Verkehrssicherheit ging.

Ob du mir es jetzt glaubst oder nicht: Vor vielen Jahren (um 1980) bin ich in Wien an einer Kreuzung zügig herangefahren. Ich war Rechtskommender, von links ein anderes Auto. Zusammenprall auf der Kreuzung (2 Schwerverletzte). Bei der Gerichtsverhandlung hat dann das Sachverständigengutachten ergeben, dass meine Annäherungsgeschwindigkeit 59 km/h betragen hat. Wäre ich nur die (mit Toleranz) erlaubten 55 kmh gefahren, wäre das anderes Fahrzeug bereits 0,25 m an der Unfallstelle vorbei gewesen und der Unfall nicht passiert. Ergebnis 30 Tagessätze im Strafverfahren sowie 1/4 Mitverschulden im Zivilverfahren wegen der überhöhten Geschwindigkeit. Insgesamter Schaden für mich rund 50.000 Schilling. Ich verstehe bis heute nicht, wie dieser Sachverständige zu diesen Ergebnissen gekommen ist. Bestätigung in der 2. Instanz.

Ich habe daraus gelernt, dass selbst geringste Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht tolerierbar sind. In eine solche Situation will ich mit Sicherheit nie mehr kommen und daher halte ich mit sehr genau an die Verkehrsvorschriften und würde eine weit dichtere Verkehrsüberwachung mit wirklich hohen Strafen sehr begrüßen.