Autor Thema: U-Bahn-Ausbau: Verlängerung U2/U5  (Gelesen 470951 mal)

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Bus

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Re: U-Bahn-Ausbau: Verlängerung U2/U5
« Antwort #1740 am: 23. Juli 2024, 18:45:55 »
Ich bin ja kein Experte, aber es wird ja seitens der SPÖ immer gesagt, das die Straßen umgestaltet und klimafit gemacht werden. Aber was genau ist der Unterschied zwischen Asphalt und Steinen, die darunter betoniert sind.

38ger

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Re: U-Bahn-Ausbau: Verlängerung U2/U5
« Antwort #1741 am: 23. Juli 2024, 18:52:56 »
Ich bin ja kein Experte, aber es wird ja seitens der SPÖ immer gesagt, das die Straßen umgestaltet und klimafit gemacht werden. Aber was genau ist der Unterschied zwischen Asphalt und Steinen, die darunter betoniert sind.

Da geht's ja um die Aufenthaltsqualität. In anderen Städten gibt es grundsätzlich keine Gehsteige aus Asphalt oder Beton, weil das einfach hässlich ist. Eine Terrasse im privaten Haus wird man in der Regel ja auch eher nicht asphaltieren oder betonieren, sondern mit kleinteiligeren Strukturen verkleiden.

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Re: U-Bahn-Ausbau: Verlängerung U2/U5
« Antwort #1742 am: 23. Juli 2024, 19:29:51 »
Ich bin ja kein Experte, aber es wird ja seitens der SPÖ immer gesagt, das die Straßen umgestaltet und klimafit gemacht werden. Aber was genau ist der Unterschied zwischen Asphalt und Steinen, die darunter betoniert sind.
Der Unterbeton kann auch etwas wasserdurchlässig sein, es gibt ja auch solche Asphaltbeläge.
Harald A. Jahn, www.tramway.at

T1

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Re: U-Bahn-Ausbau: Verlängerung U2/U5
« Antwort #1743 am: 23. Juli 2024, 19:47:15 »
Ich bin ja kein Experte, aber es wird ja seitens der SPÖ immer gesagt, das die Straßen umgestaltet und klimafit gemacht werden. Aber was genau ist der Unterschied zwischen Asphalt und Steinen, die darunter betoniert sind.

Da geht's ja um die Aufenthaltsqualität. In anderen Städten gibt es grundsätzlich keine Gehsteige aus Asphalt oder Beton, weil das einfach hässlich ist. Eine Terrasse im privaten Haus wird man in der Regel ja auch eher nicht asphaltieren oder betonieren, sondern mit kleinteiligeren Strukturen verkleiden.

Asphalt hitzt üblicherweise auch mehr auf als eine Pflasterung.

coolharry

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Re: U-Bahn-Ausbau: Verlängerung U2/U5
« Antwort #1744 am: 23. Juli 2024, 20:11:03 »
Ich bin ja kein Experte, aber es wird ja seitens der SPÖ immer gesagt, das die Straßen umgestaltet und klimafit gemacht werden. Aber was genau ist der Unterschied zwischen Asphalt und Steinen, die darunter betoniert sind.
Das ist kein klassischer Beton. Das sind Zement gebundene Steine. Das ist quasi Magerbeton. Also wenig Beton, kein Sand sondern nur Kies. Daraus kann man festere Fundamente für z.B. Beeteinfassungen aber auch bessere Untergründe für Pflastersteine erzeuge. Das ganze hält auch besser als eine reine Sandbettung und ist wasserdurchlässiger. Speichert aber durch seine inhomogänität auch Wasser in seinen Hohlräumen. Schwere Lasten sollten aber fernbleiben. Das verdichtet ihn dann nach.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Magerbeton
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hema

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Re: U-Bahn-Ausbau: Verlängerung U2/U5
« Antwort #1745 am: 23. Juli 2024, 20:21:26 »
Reden wir da von der gleichen Situation? Ich habe es so verstanden, dass ein stadtauswärtsfahrender Zug die Wattgasse überquert und dann rechts in den Bahnhof abbiegen soll. Oder geht es da um was anderes?

Vergleichbare Situationen waren das Rechtsabbiegen 52 & 58 von der Babenbergerstraße in die Elisabethstraße sowie das jetzt noch immer durchgeführte Rechtsabbiegen 18 von der Schlachthausgasse in die Markhofgasse, wobei zweiteres Abbiegen erst später mit einer Ampel ausgestattet wurde.

Mit der StVo Novelle 2022 wurde im Paragraf 19 Absatz 5 hinzugefügt, dass Rechtsabbieger, die beim Abbiegen eine Geradeausspur queren, keinen Vorrang mehr haben…
Ich denke, da ist aber das Queren von Busspuren (der Bus ist ja nicht durch § 28/2 geschützt) oder Radwegen beim Rechtsabbiegen gemeint. Der Absatz ist überhaupt komisch, da sich Vorrang eigentlich auf querenden oder entgegenkommenden Verkehr bezieht und nicht auf Parallelverkehr.

Im Falle von Schienenfahrzeugen würde das dem § 28/2 widersprechen. Außerdem müssen Schienenfahrzeuge an sich gar keinen Rückblickspiegel haben, nur Straßenbahnfahrzeuge im Fahrgastverkehr*) laut StrabVO. Und das ist kein Verkehrsrückblickspiegel sondern ein Spiegel zur Beobachtung des Fahrzeuges (z.B. in Haltestellen).

Im Fall dass die die Straßenbahn am rechten Fahrbahnrand fährt und beim Linksabbiegen den Parallelverkehr kreuzt gilt weiterhin § 28/2, beim Rechtsabbiegen aber nicht? Wäre wohl unlogisch und komisch.  :-\


*) Müsste für Fahrzeuge ab ca Baujahr 2000 gelten, bin jetzt zu faul um Nachzuschauen!
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Re: U-Bahn-Ausbau: Verlängerung U2/U5
« Antwort #1746 am: 23. Juli 2024, 20:39:55 »
Ich bin ja kein Experte, aber es wird ja seitens der SPÖ immer gesagt, das die Straßen umgestaltet und klimafit gemacht werden. Aber was genau ist der Unterschied zwischen Asphalt und Steinen, die darunter betoniert sind.
Das ist kein klassischer Beton. Das sind Zement gebundene Steine. Das ist quasi Magerbeton. Also wenig Beton, kein Sand sondern nur Kies. Daraus kann man festere Fundamente für z.B. Beeteinfassungen aber auch bessere Untergründe für Pflastersteine erzeuge. Das ganze hält auch besser als eine reine Sandbettung und ist wasserdurchlässiger. Speichert aber durch seine inhomogänität auch Wasser in seinen Hohlräumen. Schwere Lasten sollten aber fernbleiben. Das verdichtet ihn dann nach.
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Sehr interessant
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60er

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Re: U-Bahn-Ausbau: Verlängerung U2/U5
« Antwort #1747 am: 23. Juli 2024, 20:43:11 »
*) Müsste für Fahrzeuge ab ca Baujahr 2000 gelten, bin jetzt zu faul um Nachzuschauen!
Die StrabVO 1999 ist mit 1. Juli 2000 in Kraft getreten.

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Re: U-Bahn-Ausbau: Verlängerung U2/U5
« Antwort #1748 am: 23. Juli 2024, 21:10:41 »

Ich denke, da ist aber das Queren von Busspuren (der Bus ist ja nicht durch § 28/2 geschützt) oder Radwegen beim Rechtsabbiegen gemeint. Der Absatz ist überhaupt komisch, da sich Vorrang eigentlich auf querenden oder entgegenkommenden Verkehr bezieht und nicht auf Parallelverkehr.

Im Falle von Schienenfahrzeugen würde das dem § 28/2 widersprechen. Außerdem müssen Schienenfahrzeuge an sich gar keinen Rückblickspiegel haben, nur Straßenbahnfahrzeuge im Fahrgastverkehr*) laut StrabVO. Und das ist kein Verkehrsrückblickspiegel sondern ein Spiegel zur Beobachtung des Fahrzeuges (z.B. in Haltestellen).

Im Fall dass die die Straßenbahn am rechten Fahrbahnrand fährt und beim Linksabbiegen den Parallelverkehr ;) kreuzt gilt weiterhin § 28/2, beim Rechtsabbiegen aber nicht? Wäre wohl unlogisch und komisch.  :-\


*) Müsste für Fahrzeuge ab ca Baujahr 2000 gelten, bin jetzt zu faul um Nachzuschauen!

Es ist sich niemand wirklich sicher, inwiefern diese Novelle tatsächlich für die Bim zur Anwendung kommt. Zu Beginn wurde auf den Infomonitoren im Expedit eigentlich klipp und klar gesagt: Kein Vorrang. Jedoch sagt mittlerweile jeder was anderes. Ein Teamleiter sagt das Eine, der andere Teamleiter das Andere & der Betriebsrat sagt irgendwas. Es überrascht mich tatsächlich etwas, da der Paragraf für mich relativ eindeutig klingt: In dem Fall haben wir keinen Vorrang mehr. Ich halte mich auch daran.
Wenn‘s dann irgendwann mal kracht, dann wird das wohl eh mal ausjudiziert werden und falls ich mit meiner Auslegung hier falschliege, dann soll’s mich freuen. Das Versuchskaninchen werd‘ ich dafür aber nicht sein  8)

Edit zur Klarstellung: Es sind sich alle, bis auf den Brandl (Betriebsrat) einig, dass wir keinen Vorrang haben. Es herrscht nur Unsicherheit, inwiefern ein Vorsichtiges einfahren in so einer Situation einen Fahrer von der Schuld „befreit“. Das nur mal so am Rande. Das kann man halt erst wissen, wenn sowas mal vor Gericht landet. Mein Post war nicht dazu gedacht, gewisse Personen bei den WL schlecht zu reden

Übrigens sind die Kameras im ULF in manchen Situationen recht nutzlos. Beispiel Baumgarten FR Westbahnhof: Durch die Splitansicht, die noch ein paar Sekunden nach der Abfertigung dargestellt wird (zwei bzw. drei Kameras sind auf dem Monitor aufgeschalten anstatt nur der „Rückspiegelkamera“), sieht man genau die Türen und das Haltestellenhäuschen, aber sonst nix. Erst einige Sekunden nach der Abfertigung wird wieder die weitwinklige Kamera aufgeschalten. In Baumgarten bleibt somit nur der Schulterblick, wenn man dort den Abbiegevorgang einleitet. Ist jetzt kein Weltuntergang, dennoch etwas nervig

Im Flexity ist das zum Glück kein Problem, da bleibt immer die Weitwinkelkamera aufgeschalten

Bus

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Re: U-Bahn-Ausbau: Verlängerung U2/U5
« Antwort #1749 am: 24. Juli 2024, 10:38:53 »
Ich bin ja kein Experte, aber es wird ja seitens der SPÖ immer gesagt, das die Straßen umgestaltet und klimafit gemacht werden. Aber was genau ist der Unterschied zwischen Asphalt und Steinen, die darunter betoniert sind.
Das ist kein klassischer Beton. Das sind Zement gebundene Steine. Das ist quasi Magerbeton. Also wenig Beton, kein Sand sondern nur Kies. Daraus kann man festere Fundamente für z.B. Beeteinfassungen aber auch bessere Untergründe für Pflastersteine erzeuge. Das ganze hält auch besser als eine reine Sandbettung und ist wasserdurchlässiger. Speichert aber durch seine inhomogänität auch Wasser in seinen Hohlräumen. Schwere Lasten sollten aber fernbleiben. Das verdichtet ihn dann nach.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Magerbeton

Danke für die Erklärung, als Laie würde man sich sonst wundern. Das hier Wasser dennoch versickert, ist ein interessanter Aspekt bei dieser Art von Bau.
Wobei viel Wärmeunterschied zwischen grauen Asphalt und diesen Steinen nicht gegeben sein wird. Die Steine speichern Hitze auch entsprechend. Ob sich dieser Umbau dann lohnt (von Grünraumgestaltung kann man ja hier nicht wirklich sprechen bei Kiesel und Blümchen).

coolharry

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Re: U-Bahn-Ausbau: Verlängerung U2/U5
« Antwort #1750 am: 24. Juli 2024, 10:58:27 »
Danke für die Erklärung, als Laie würde man sich sonst wundern. Das hier Wasser dennoch versickert, ist ein interessanter Aspekt bei dieser Art von Bau.
Wobei viel Wärmeunterschied zwischen grauen Asphalt und diesen Steinen nicht gegeben sein wird. Die Steine speichern Hitze auch entsprechend. Ob sich dieser Umbau dann lohnt (von Grünraumgestaltung kann man ja hier nicht wirklich sprechen bei Kiesel und Blümchen).

Grundsätzlich ja. Die Steine heizen sich genauso auf. Aber wenn es mal regnet, rinnt das Wasser eben nicht einfach oberflächlich ab, sondern sammelt sich unter und zwischen den Steinen bzw. in dem Zeug darunter. Es bleibt also in größeren Mengen an Ort und Stelle und der auf den Regen folgende Sonnenschein braucht dann länger diese Fläche wieder zu erhitzen.
Auch ein die Auswirkungen eines Starkregenereignis* kann dadurch abgeschwächt werden, weil sich das Wasser besser verteilt und nicht einfach abrinnt.

*kommt natürlich immer auf die Dauer, die Größe der gepflasterten Fläche, etc. an
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hema

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Re: U-Bahn-Ausbau: Verlängerung U2/U5
« Antwort #1751 am: 24. Juli 2024, 17:28:25 »

Es ist sich niemand wirklich sicher, inwiefern diese Novelle tatsächlich für die Bim zur Anwendung kommt.
Ich denke, da hat man einfach vergessen "ausgenommen Schienenfahrzeuge" dazuzuschreiben! Dann wäre die Sache eindeutig.
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Vineyard

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Re: U-Bahn-Ausbau: Verlängerung U2/U5
« Antwort #1752 am: 07. August 2024, 13:20:24 »
https://www.wienerlinien.at/news/u2xu5-status-update

Kurzfassung:

Die Einweihung der U5 bis zum Frankhplatz wird pünktlich im Jahr 2026 stattfinden.

Jetzt aber der Hammer:
Zitat
Der Ausbau der U-Bahn in der dicht bebauten Stadt erfordert außergewöhnliche Tiefbauleistungen. Das Zusammenspiel von Boden und Baumaßnahmen hatte jedoch trotz umfassender Voruntersuchungen gravierendere Auswirkungen als erwartet. Die Fertigstellung der ersten Baustufe der U2 bis zum Matzleinsdorfer Platz – mit 4,4 Kilometer Strecke und fünf neuen Stationen – muss daher angepasst werden.

Für den genauen Eröffnungstermin wird viel davon abhängen, wie rasch der Tunnelvortrieb mit der Tunnelvortriebsmaschine (TVM) in den kommenden Jahren vorankommt. Aufgrund der unvorhergesehenen geologischen Gegebenheiten müssen nun neue Zeitpuffer im Tunnelvortrieb berücksichtigt werden. Denn solange der Tunnelvortrieb läuft, kann es zu Ereignissen kommen, die den Baufortschritt verlangsamen. Wenn die Arbeiten ohne weitere Behinderungen fortschreiten, planen wir die Eröffnung im Jahr 2030.

Also zwei Jahre später als geplant. Hauptgrund sind Probleme bei den Stationen Rathaus und Reinprechtsdorferstraße.

Außerdem:

Zitat
Unvorhersehbare technische Herausforderungen wirken sich auf die Wiederinbetriebnahme der U2-Stammstrecke aus

In der Station Rathaus kam es zu unerwarteten Erdbewegungen und dadurch zu Schäden an den neuen Bahnsteigtüren für den vollautomatischen Betrieb, die behoben werden mussten. Erst seit Fertigstellung dieser Arbeiten können die insgesamt 144 Bahnsteigtüren mit den entsprechenden technischen Systemen (U-Bahn-Zug, Stellwerk) verbunden werden. Damit wir einen stabilen Betrieb gewährleisten können, müssen mehrere technische Systeme miteinander kommunizieren und das Zusammenspiel intensiv geprüft werden.

Sobald wir einen reibungslosen Betrieb gewährleisten können, kann die U2 wieder zwischen Schottentor und Karlsplatz fahren. Die Wiener Linien arbeiten gemeinsam mit den ausführenden Technik-Firmen mit Hochdruck an der Inbetriebnahme im Herbst, bis dahin folgen weitere Updates zum Zeitplan.

Bus

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Re: U-Bahn-Ausbau: Verlängerung U2/U5
« Antwort #1753 am: 07. August 2024, 13:23:43 »
https://www.wienerlinien.at/news/u2xu5-status-update

Kurzfassung:

Die Einweihung der U5 bis zum Frankhplatz wird pünktlich im Jahr 2026 stattfinden.

Jetzt aber der Hammer:
Zitat
Der Ausbau der U-Bahn in der dicht bebauten Stadt erfordert außergewöhnliche Tiefbauleistungen. Das Zusammenspiel von Boden und Baumaßnahmen hatte jedoch trotz umfassender Voruntersuchungen gravierendere Auswirkungen als erwartet. Die Fertigstellung der ersten Baustufe der U2 bis zum Matzleinsdorfer Platz – mit 4,4 Kilometer Strecke und fünf neuen Stationen – muss daher angepasst werden.

Für den genauen Eröffnungstermin wird viel davon abhängen, wie rasch der Tunnelvortrieb mit der Tunnelvortriebsmaschine (TVM) in den kommenden Jahren vorankommt. Aufgrund der unvorhergesehenen geologischen Gegebenheiten müssen nun neue Zeitpuffer im Tunnelvortrieb berücksichtigt werden. Denn solange der Tunnelvortrieb läuft, kann es zu Ereignissen kommen, die den Baufortschritt verlangsamen. Wenn die Arbeiten ohne weitere Behinderungen fortschreiten, planen wir die Eröffnung im Jahr 2030.

Also zwei Jahre später als geplant. Hauptgrund sind Probleme bei den Stationen Rathaus und Reinprechtsdorferstraße.

Außerdem:

Zitat
Unvorhersehbare technische Herausforderungen wirken sich auf die Wiederinbetriebnahme der U2-Stammstrecke aus

In der Station Rathaus kam es zu unerwarteten Erdbewegungen und dadurch zu Schäden an den neuen Bahnsteigtüren für den vollautomatischen Betrieb, die behoben werden mussten. Erst seit Fertigstellung dieser Arbeiten können die insgesamt 144 Bahnsteigtüren mit den entsprechenden technischen Systemen (U-Bahn-Zug, Stellwerk) verbunden werden. Damit wir einen stabilen Betrieb gewährleisten können, müssen mehrere technische Systeme miteinander kommunizieren und das Zusammenspiel intensiv geprüft werden.

Sobald wir einen reibungslosen Betrieb gewährleisten können, kann die U2 wieder zwischen Schottentor und Karlsplatz fahren. Die Wiener Linien arbeiten gemeinsam mit den ausführenden Technik-Firmen mit Hochdruck an der Inbetriebnahme im Herbst, bis dahin folgen weitere Updates zum Zeitplan.

Wäre ja noch vertretbar, hätte man die Reinprecht nicht schon verkehrsberuhigt und den 14A zur Schnecke verkommen lassen. Öffentlich ist es dort derzeit ein echtes Drama.

Linie 25/26

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Re: U-Bahn-Ausbau: Verlängerung U2/U5
« Antwort #1754 am: 07. August 2024, 13:35:06 »
Kann man das irgendwie noch abbrechen? Das ist viel einfacher, als sich da jetzt unnötig weiter zu bemühen.
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