(4) Die Lenker [...]
2. von Fahrzeugen sonstiger Post-, Paket-, Telekommunikations- oder Fernmeldedienstanbieter,
sind bei der Zustellung und Abholung von Postsendungen [...] an Halte- und Parkverbote nicht gebunden, sofern dies der Betriebseinsatz erfordert und der übrige Verkehr dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.Es bezieht sich schon auch auf private Paketdienste. Aber wer definiert, wann das der Betriebseinsatz "erfordert" (ist es dem Paketboten zumutbar, 50 Meter weiter zu hatschen?) oder wann "der übrige Verkehr dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt" (Paketdienst parkt in
Autobushaltestelle, Person mit Kinderwagen ist beim Einsteigen beeinträchtigt) wird?
Und ist ein privat transportiertes Paket überhaupt eine Postsendung?
Da könnte ja jeder einen Gewerbeschein lösen, ein leeres Paket in den Kofferraum legen und überall unbehelligt parken. ("Tut mir leid, ich habe gerade sechs Stunden lang versucht, den Empfänger ausfindig zu machen! In der Zeit konnte ich logischerweise das Fahrzeug nicht bewegen.")