Die Frage im zuletzt diskutierten Fall ist wahrscheinlich weniger, wer Schuld ist, sondern wem der größere Schuldanteil zugemessen wird.
Bei den OGH-Entscheidungen gibt es z.B. den Fall, wo ein LKW-Fahrer in die Postgasse fuhr, die war aber wegen Baustelle gesperrt, er wendete und fuhr wieder auf den Kai - praktisch gegen die Einbahn. Er stand schon 40 Sekunden auf den Gleisen, als er von einem Straßenbahnzug gerammt wurde, es kam zu einer Quotelung.
PS: Hat bei Museumsfahrzeugen eigentlich nichts zu suchen, vielleicht kann man Threads über diverse Paragrafen der StVO (und anderer relevanter Gesetze) für solche Diskussionen aufmachen.