Ungeachtet des Einhaltens der Haltestelle für bestimmte Züge müsste der Zug jedoch in der normalen Haltestelle nochmals anhalten, wenn zusteigewillige Fahrgäste anzutreffen sind. Genau das wird wahrscheinlich immer schlampiger gehandhabt worden sein, bis sich daraus die Legende gebildet hat, man dürfe aus dritter Position ohne Einhaltung der regulären Haltestelle gleich weiterfahren.
Wenn es sich um eine
Mehrfachhaltestelle (die DV-Strab kennt den Begriff
Dreifachhaltestelle nicht, wohl aber den Erstgenannten) handelt, dann ist es tatsächlich so, dass drei und mehr Züge gleichzeitig abgefertigt werden dürfen; die Züge halten dann in derselben Haltestelle kein zweites Mal.
Allerdings wäre die Haltestelle dann auch eindeutig als solche zu kennzeichnen, d.h., mit zumindest drei Haltestellensignalen. Das ist dort m.W. nicht der Fall, daher handelt es sich nur um eine Doppelhaltestelle. Eine Bedarfshaltestelle zählt
nicht als reguläre Haltestelle; die betreffende Haltestelle im "Jonasreindl" ist auch nur zum Aussteigen gedacht, damit ein Zug seine Leerfahrt durch den regulären Haltestellenbereich ohne neuerliches Anhalten aufnehmen kann.
Die Aussage des Fahrers, dass es sich tagsüber um eine Doppelhaltestelle, in der Nacht aber um eine "Dreifachhaltestelle" handele, ist Unsinn. Sie zeigt aber, wie verbreitet diese Mär selbst unter WL-Fahrern ist - ich gehe da mit "95B"'s Vermutung über die Entstehung vollkommen konform.
Der Fahrer des 41ers hätte, da er ja wieder Fahrgäste aufgenommen hat, in der Bedarfshaltestelle gar keine Freigabe geben dürfen, sondern warten müssen, bis eine Einfahrt in den regulären Haltestellenbereich möglich ist.
Ein klarer Fall für eine Beschwerde beim Kundendienst!