Autor Thema: Ab 6. Dezember 2024: Verbot von E-Mopeds in den Öffis  (Gelesen 4797 mal)

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Elin Lohner

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Ab 6. Dezember 2024: Verbot von E-Mopeds in den Öffis
« am: 05. Dezember 2024, 10:02:56 »
Ab morgen sind in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Wien E-Mopeds verboten, da diese viel Platz einnehmen und auch des Öfteren den Türbereich blockieren. Bisher fielen diese, laut der Straßenverkehrsordnung, in die Kategorie der Fahrräder. Weiterhin erlaubt sind E-Bikes (während den vorgegebenen Zeiten) und zusammenklappbare E-Roller.
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Ich bin der Meinung, dass man eine neue Remise am Gelände des ehemaligen Nordwestbahnhofes bauen, und dann die bestehende Remise Brigittenau dem VEF/WTM übergeben sollte.

U4

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Re: Ab 6. Dezember 2024: Verbot von E-Mopeds in den Öffis
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2024, 10:12:01 »
Ab morgen sind in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Wien E-Mopeds verboten, da diese viel Platz einnehmen und auch des Öfteren den Türbereich blockieren. Bisher fielen diese, laut der Straßenverkehrsordnung, in die Kategorie der Fahrräder. Weiterhin erlaubt sind E-Bikes (während den vorgegebenen Zeiten) und zusammenklappbare E-Roller.
(Dateianhang Link)
Nicht einmal so eine Aussendung kann fehlerfrei geschrieben werden:
Deshalb ist ab dem 6.12 ist die Mitfahrt mit E-Mopeds in unseren Fahrzeugen verboten.  :fp:
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, Stangln die fast nicht zu sehen sind im Bild der Stadt

edit00

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Re: Ab 6. Dezember 2024: Verbot von E-Mopeds in den Öffis
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2024, 12:49:47 »
längst überfällig - diese Klötze haben eigentlich auch am Radweg nix verloren...

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Re: Ab 6. Dezember 2024: Verbot von E-Mopeds in den Öffis
« Antwort #3 am: 05. Dezember 2024, 14:08:51 »
längst überfällig - diese Klötze haben eigentlich auch am Radweg nix verloren...
Naja, es ist zwar in Ordnung, aber trotzdem habe ich noch nie so ein Fahrzeug in den Öffis beobachtet.
Da stören die elektrischen Scooter mehr, da sie niemand der einsteigt, zusammen legt!

38ger

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Re: Ab 6. Dezember 2024: Verbot von E-Mopeds in den Öffis
« Antwort #4 am: 05. Dezember 2024, 14:28:39 »
Ab morgen sind in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Wien E-Mopeds verboten, da diese viel Platz einnehmen und auch des Öfteren den Türbereich blockieren. Bisher fielen diese, laut der Straßenverkehrsordnung, in die Kategorie der Fahrräder. Weiterhin erlaubt sind E-Bikes (während den vorgegebenen Zeiten) und zusammenklappbare E-Roller.
(Dateianhang Link)

Das was die Wiener Linien hier meinen sind wohl jene "Mopeds", die laut österreichischem Recht absurder Weise als e-Fahrräder gelten. Also das, womit sehr viele Essenslieferanten unterwegs sind. Da es rechtlich Fahrräder sind frag ich mich ob so ein Verbot rechtlich möglich ist, wenn E-Bikes weiterhin erlaubt sind?

Oder ist der Text einfach nicht so präzise wie die Regelung? Schließlich sind e-Mopeds ja nicht grundsätzlich auch e-Fahrräder laut Gesetz...

Linie 41

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Re: Ab 6. Dezember 2024: Verbot von E-Mopeds in den Öffis
« Antwort #5 am: 05. Dezember 2024, 14:40:46 »
Die Wiener Linien haben das Hausrecht, die können grundsätzlich verbieten was sie wollen, solange sie nicht gegen irgendeinen Gleichheitsgrundsatz verstoßen.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

U4

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Re: Ab 6. Dezember 2024: Verbot von E-Mopeds in den Öffis
« Antwort #6 am: 05. Dezember 2024, 14:41:58 »
längst überfällig - diese Klötze haben eigentlich auch am Radweg nix verloren...
Naja, es ist zwar in Ordnung, aber trotzdem habe ich noch nie so ein Fahrzeug in den Öffis beobachtet.
Da stören die elektrischen Scooter mehr, da sie niemand der einsteigt, zusammen legt!
Sorry, dann fährts Du auf den falschen Linien  ;D
Ich habe diese Fahrzeuge sowohl auf der U4 als auch auf der Linie 60 angetroffen ...
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Linie31/5

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Re: Ab 6. Dezember 2024: Verbot von E-Mopeds in den Öffis
« Antwort #7 am: 05. Dezember 2024, 14:45:34 »
Das was die Wiener Linien hier meinen sind wohl jene "Mopeds", die laut österreichischem Recht absurder Weise als e-Fahrräder gelten. Also das, womit sehr viele Essenslieferanten unterwegs sind. Da es rechtlich Fahrräder sind frag ich mich ob so ein Verbot rechtlich möglich ist, wenn E-Bikes weiterhin erlaubt sind?


Warum soll das rechtlich nicht möglich sein? Es gibt ja schon bisher in den Beförderungsbedingungen gewisse festgelegte Ausmaße und Gewichte, auch wenn sie oft nicht exekutiert werden. z.B. für elektrische Rollstühle (Breite: max. 800 mm Länge: max. 250 mm Wendekreis: max. 1.500 mm Gewicht (inkl Fahrer*in und Gepäck): max. 250 kg). Bzw ganz allgemein Absatz I: "Gegenstände, die Sie [...] ohne Behinderung, Verschmutzungen, Belästigung oder Gefährdung der anderen Fahrgäste auf Ihrem Schoß oder in Ihrer Hand halten können, gelten als Handgepäck [...] Es liegt im Ermessen unserer Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter, Sie von der Fahrt auszuschließen, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht gegeben sind. In diesen Fällen wird der Fahrpreis nicht erstattet und es kann eine Verpflichtung zum Schadenersatz für Sie entstehen.


Ich bin kein Jurist, es gibt da irgendeinen Fach-Überbegriff für Dinge, die diskriminierend (Rassismus, Sexismus etc.), absolut unerwartet, gegen den guten Geschmack oder ähnliches sind. Also wenn ein Verkehrsbetrieb in seine Bedingungen schreibt "alle Fahrgäste müssen am dritten Mittwoch im März ein rosa Sparschwein mithaben und gut sichtbar tragen" dann kann der Betrieb das zwar reinschreiben, aber es gilt nicht. Das Mopedverbot fällt eher nicht in diese Kategorie.



haidi

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Re: Ab 6. Dezember 2024: Verbot von E-Mopeds in den Öffis
« Antwort #8 am: 05. Dezember 2024, 17:56:29 »
Das Verbot ist hinfällig, da die Dinger keine Mopeds sind
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Floster

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Re: Ab 6. Dezember 2024: Verbot von E-Mopeds in den Öffis
« Antwort #9 am: 05. Dezember 2024, 18:17:14 »
"alle Fahrgäste müssen am dritten Mittwoch im März ein rosa Sparschwein mithaben und gut sichtbar tragen"
Die Kontrolle dieser Bestimmung könnte man sich ungefähr so vorstellen: ;D
https://www.youtube.com/watch?v=HCCvRlOy3bg

coolharry

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Re: Ab 6. Dezember 2024: Verbot von E-Mopeds in den Öffis
« Antwort #10 am: 05. Dezember 2024, 18:21:20 »
Das Verbot ist hinfällig, da die Dinger keine Mopeds sind
Es sind Fahrzeuge der Klasse L1eB. E- Fahrräder sind L1eA. Mopeds sind L2e.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

38ger

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Re: Ab 6. Dezember 2024: Verbot von E-Mopeds in den Öffis
« Antwort #11 am: 05. Dezember 2024, 19:06:38 »
Das Verbot ist hinfällig, da die Dinger keine Mopeds sind

Das ist ja mein Punkt gewesen. Wenn sie wirklich e-Mopeds verbieten hat das nichts mit E-Fahrrädern zu tun, die soe aber eigentlich meinen dütrften. Deshalb die Frage ob das bloß falsch nach außen getragen wurd, oder ob es in den Beförderungsbedingungen ebenso falsch drinnen steht?

MK

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Re: Ab 6. Dezember 2024: Verbot von E-Mopeds in den Öffis
« Antwort #12 am: 05. Dezember 2024, 19:42:14 »
Am sinnvollsten wäre, alle Fahrzeuge, mit der Ausnahme von Rollstühlen (Kinderwagen und Rollatoren sind keine Fahrzeuge), in den Öffis zu verbieten. Der knappe Platz ist für Menschen sinnvoller eingesetzt.
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captainmidnight

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Re: Ab 6. Dezember 2024: Verbot von E-Mopeds in den Öffis
« Antwort #14 am: 05. Dezember 2024, 21:46:46 »
Wie sieht das eigentlich mit den sog. Bollerwagen aus?