Das was die Wiener Linien hier meinen sind wohl jene "Mopeds", die laut österreichischem Recht absurder Weise als e-Fahrräder gelten. Also das, womit sehr viele Essenslieferanten unterwegs sind. Da es rechtlich Fahrräder sind frag ich mich ob so ein Verbot rechtlich möglich ist, wenn E-Bikes weiterhin erlaubt sind?
Warum soll das rechtlich nicht möglich sein? Es gibt ja schon bisher in den Beförderungsbedingungen gewisse festgelegte Ausmaße und Gewichte, auch wenn sie oft nicht exekutiert werden. z.B. für elektrische Rollstühle (Breite: max. 800 mm Länge: max. 250 mm Wendekreis: max. 1.500 mm Gewicht (inkl Fahrer*in und Gepäck): max. 250 kg). Bzw ganz allgemein Absatz I: "Gegenstände, die Sie [...] ohne Behinderung, Verschmutzungen, Belästigung oder Gefährdung der anderen Fahrgäste auf Ihrem Schoß oder in Ihrer Hand halten können, gelten als Handgepäck [...] Es liegt im Ermessen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Sie von der Fahrt auszuschließen, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht gegeben sind. In diesen Fällen wird der Fahrpreis nicht erstattet und es kann eine Verpflichtung zum Schadenersatz für Sie entstehen.
Ich bin kein Jurist, es gibt da irgendeinen Fach-Überbegriff für Dinge, die diskriminierend (Rassismus, Sexismus etc.), absolut unerwartet, gegen den guten Geschmack oder ähnliches sind. Also wenn ein Verkehrsbetrieb in seine Bedingungen schreibt "alle Fahrgäste müssen am dritten Mittwoch im März ein rosa Sparschwein mithaben und gut sichtbar tragen" dann kann der Betrieb das zwar reinschreiben, aber es gilt nicht. Das Mopedverbot fällt eher nicht in diese Kategorie.