Das traurige an diesem Vorfall ist, daß mindestens 6 Augenpaare (2 vom Fahrer und 4 von der vor Ort gewesenen Funkstreife, besetzt mit 2 Bediensteten) die Entgleisung nicht entdeckt haben. Ob ein Einsatzleiter ebenfalls vor Ort war, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn ja, dann haben 8 Augenpaare die Entgleisung übersehen. Wenn der Fahrer des Zuges von einem Organ der Funkstreife einen Fahrauftrag bekommen hat, wird es strittig. Den das Organ der Funkstreife oder wenn Anwesend, der Einsatzleiter, hat am Unfallsort die Obrigkeit und schafft an. Und somit gehört die Entgleisung eigentlich einem Organ der Funkstreife da ohne sich zu Überzeugen, ob am Unfallzug alles in Ordnung für eine vorfallsfreie Weiterfahrt gegeben ist, der Zug losgeschickt wurde.
Es wird aber letztendlich trotzdem dem Fahrer angelastet werden. Dieser ist im Endeffekt für das Führen des Zuges verantwortlich… Als mildernder Umstand wird es sicher angesehen werden, dass es nicht mal der Funkstreife aufgefallen ist. Die Hauptschuld wird aber beim Fahrer liegen. Wenn er es als nicht sicher empfunden hätte, dann hätte er die Weiterfahrt verweigern können und der Funkstreife sinngemäß sagen können, dass diese doch den Zug einziehen soll.
Kann mir aber vorstellen, dass auf die Mitarbeiter der Funkstreife auch etwas zukommen wird.
Edit: Ich kann die Entscheidung des Fahrers auf jeden Fall verstehen, ich hätte in der Situation wohl gleich gehandelt. Ich wäre glaube ich auch nicht davon ausgegangen, dass der Zug bereits entgleist wäre.