Wo ist dort bitte ein Bahnhof bzw. was verstehst du unter diesem Begriff?
§ 11 Abs. 11 der Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung (EisbBBV) legt fest: "Bahnhöfe sind Betriebsanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Zugfahrten beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen. Als eisenbahnbetriebliche Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im Allgemeinen die Einfahrsignale oder die Trapeztafeln."
Bahnsteige sind demnach bei einem Bahnhof nicht zwangsweise erforderlich. Es gibt zahlreiche Bahnhöfe, die man als Fahrgast nicht kennt, weil sie nicht für die Nutzung zum Fahrgastwechsel vorgesehen sind.