Autor Thema: Zentrales Schließen und Abfahrsperre  (Gelesen 3523 mal)

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haidi

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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #15 am: 21. Juni 2024, 07:50:25 »
Ich hatte so verstanden, dass man grundsätzlich mit offener Türe fahren könne.

Nein, das geht (abgesehen von Bahnhofsfahrt und Notfahrt) nicht. Wenn bei Automatikfahrt (das ist quasi der Fahrgastmodus) eine Tür offen ist, besteht Anfahrsperre. Wenn während der Fahrt eine Tür geöffnet wird, erfolgt eine Unterbrechung des Fahrstromkreises. Eine Zwangsbremsung gibt es in dem Fall nicht. Es ertönt und leuchtet jedoch das Notsignal, wodurch der Fahrer gefordert ist, eine Notbremsung bis zum Stillstand durchzuführen.
Hätte mich eh gewundert, aber bei den WL gibts ja Sachen, die nicht sein dürften, z.B. Autobusse, die ohne Fahrer fahren.

Und das war ein Forschungprojekt der TU Wien. Von der Behörde abgesegnet und am Bus war immer ein Mitarbeiter der WL an Bord, der in Notfall eingreifen konnte.

Ich glaube, er meint nicht "fahren" sondern "rollen", und konkret den 10A, der bei der Johnstraße entlaufen ist. Da war keine Rede von TU, Behörde und Mitarbeiter der WL.

Ja das jemand vergisst die Handbremse anzuziehen, kommt leider auch immer wieder vor. Und das war auch der Grund, dass sich der Bus selbstständig gemacht hat. Denn der Lenker hatte eine Türstörung, hatte schon die Freigabe gelöscht und ging innen im Bus nach hinten.

Und als sich dann die Türe schloss  löste sich die automatische Anfahrsperre. Auch der Unfall in Neuwaldegg hatte zur Ursache, dass der Lenker den Fahrerplatz verlassen hatte, ohne dass er die Handbremse angezogen hatte und nicht, dass er die Türüberbrückung aktiviert hatte.
Und warum konnte das passieren?
Weil die WL wieder einmal eine Sonderlösung bestellt hatten, dass die Haltestellenbremse sich automatisch deaktiviert, wenn alle Türen geschlossen sind. Normalerweise setzt das automatische Lösen der Haltestellenbremse eine Handlung des Fahrers voraus, so viel ich weiß den Tritt aufs Gaspedal oder das Betätigen der Lösetaste.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Klingelfee

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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #16 am: 21. Juni 2024, 07:58:13 »
Ich hatte so verstanden, dass man grundsätzlich mit offener Türe fahren könne.

Nein, das geht (abgesehen von Bahnhofsfahrt und Notfahrt) nicht. Wenn bei Automatikfahrt (das ist quasi der Fahrgastmodus) eine Tür offen ist, besteht Anfahrsperre. Wenn während der Fahrt eine Tür geöffnet wird, erfolgt eine Unterbrechung des Fahrstromkreises. Eine Zwangsbremsung gibt es in dem Fall nicht. Es ertönt und leuchtet jedoch das Notsignal, wodurch der Fahrer gefordert ist, eine Notbremsung bis zum Stillstand durchzuführen.
Hätte mich eh gewundert, aber bei den WL gibts ja Sachen, die nicht sein dürften, z.B. Autobusse, die ohne Fahrer fahren.

Und das war ein Forschungprojekt der TU Wien. Von der Behörde abgesegnet und am Bus war immer ein Mitarbeiter der WL an Bord, der in Notfall eingreifen konnte.

Ich glaube, er meint nicht "fahren" sondern "rollen", und konkret den 10A, der bei der Johnstraße entlaufen ist. Da war keine Rede von TU, Behörde und Mitarbeiter der WL.

Ja das jemand vergisst die Handbremse anzuziehen, kommt leider auch immer wieder vor. Und das war auch der Grund, dass sich der Bus selbstständig gemacht hat. Denn der Lenker hatte eine Türstörung, hatte schon die Freigabe gelöscht und ging innen im Bus nach hinten.

Und als sich dann die Türe schloss  löste sich die automatische Anfahrsperre. Auch der Unfall in Neuwaldegg hatte zur Ursache, dass der Lenker den Fahrerplatz verlassen hatte, ohne dass er die Handbremse angezogen hatte und nicht, dass er die Türüberbrückung aktiviert hatte.
Und warum konnte das passieren?
Weil die WL wieder einmal eine Sonderlösung bestellt hatten, dass die Haltestellenbremse sich automatisch deaktiviert, wenn alle Türen geschlossen sind. Normalerweise setzt das automatische Lösen der Haltestellenbremse eine Handlung des Fahrers voraus, so viel ich weiß den Tritt aufs Gaspedal oder das Betätigen der Lösetaste.

Nein, damals war diese Lösung noch kein Standard. Man darf nicht vergessen, dass dieser Unfall schon 2008 war.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

95B

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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #17 am: 21. Juni 2024, 09:09:21 »
Nein, damals war diese Lösung noch kein Standard. Man darf nicht vergessen, dass dieser Unfall schon 2008 war.

Natürlich war das damals ein Kundenwunsch. Die WL haben ihre Busse damals nämlich in Angleichung an die Hochflurbusse so ausrüsten lassen. Vergleichbare neuere Fahrzeuge anderer Betriebe (bzw. auch der in Wien tätigen Subauftragnehmer) hatten zu dieser Zeit selbstverständlich längst Haltestellenbremsen, die sich erst durch Antippen des Gaspedals lösen.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

hema

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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #18 am: 21. Juni 2024, 14:15:24 »

Der Schaffner arbeitete ambulant, konnte aber nicht durch zuruf abfertigen, weil ihn niemand gehört hätte. Abgefertigen und die noch funktionierenden Türe öffnen und schließen ging mittels der "Klingeltableaus" rechts neben jeder Ausstiegstüre oberhalb der Fenster-Oberkante
Warum sollte der Fahrer den Zugführer nicht gehört haben können, waren doch beide im selben Wagen. Er konnte sich, falls nötig, auch neben der geöffneten Tür 1 aufstellen und von dort den Zug abfertigen.

Per Knopfdruck durfte das nicht geschehen, weil das verboten war, soweit bzw. so lange die rote Lampe leuchtete.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Klingelfee

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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #19 am: 21. Juni 2024, 15:47:15 »

Der Schaffner arbeitete ambulant, konnte aber nicht durch zuruf abfertigen, weil ihn niemand gehört hätte. Abgefertigen und die noch funktionierenden Türe öffnen und schließen ging mittels der "Klingeltableaus" rechts neben jeder Ausstiegstüre oberhalb der Fenster-Oberkante
Warum sollte der Fahrer den Zugführer nicht gehört haben können, waren doch beide im selben Wagen. Er konnte sich, falls nötig, auch neben der geöffneten Tür 1 aufstellen und von dort den Zug abfertigen.

Per Knopfdruck durfte das nicht geschehen, weil das verboten war, soweit bzw. so lange die rote Lampe leuchtete.

Das ging aber nur auf jenen Zügen, die grundsätzlich mit offenen Türen gefahren ist. Auf einem E oder F ging das nicht. Und wenn ich die Türen über das "Klingeltableaus" bedient hatte, dann habe ich den Zug auch gleich über dieses abgefertigt. Was ich im übrigen nicht nur einmal gemacht hatte.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #20 am: 22. Juni 2024, 00:03:16 »

Der Schaffner arbeitete ambulant, konnte aber nicht durch zuruf abfertigen, weil ihn niemand gehört hätte. Abgefertigen und die noch funktionierenden Türe öffnen und schließen ging mittels der "Klingeltableaus" rechts neben jeder Ausstiegstüre oberhalb der Fenster-Oberkante
Warum sollte der Fahrer den Zugführer nicht gehört haben können, waren doch beide im selben Wagen. Er konnte sich, falls nötig, auch neben der geöffneten Tür 1 aufstellen und von dort den Zug abfertigen.

Per Knopfdruck durfte das nicht geschehen, weil das verboten war, soweit bzw. so lange die rote Lampe leuchtete.
Ich dachte an einen Beiwagen.
Natürlich wurde erst abgefertigt, wenn alle Türen (bis auf die Defekte) geschlossen waren und er konnte auch im Triebwagen per Knopfdruck Fertig melden.
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hema

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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #21 am: 22. Juni 2024, 02:25:52 »
Vorschrift 1969 - Allgemeiner Teil
Zitat
3. Ambulantes Arbeiten
   Der Schaffner verschließt den Schaffnerplatz, begibt sich nach vorne
(Bug) und beginnt von dort mit seiner kaufmännischen Tätigkeit. Die Tür-
betätigung und Signalgebung erfolgt von den auf der Türseite des Wagens
befindlichen Druckknopftafeln aus. Nach Erreichen des Schaffnerplatzes
setzt der Schaffner dort seine Tätigkeit fort.

   Muß bei S t ö r u n g e n der Wageneinrichtung ambulant gearbeitet
werden, entfällt das Besetzen des Schaffnerplatzes und die Abfertigung
erfolgt mündlich (bei mitgeführtem Beiwagen von hinten nach vorne).



Vorschrift 1969 - Schaffner
Zitat
5. Türstörungen

   Folgt eine Tür der Ansteuerung nicht, ist im Fach oberhalb der be-
treffenden Tür nachzusehen, ob der Automat für „Türsteuerung“ einge-
Ischaltet ist (der rote Punkt am Schaltgriff muß sichtbar sein). Ist dies der
IFall, ist weiter nachzusehen, ob der Automat für den betroffenen Türmotor
Iangesprochen hat.

   Läßt sich der Fehler nicht beheben, ist die Tür durch Ziehen am
Haltegriff zu öffnen und die Fahrt mit offener Tür fortzusetzen. Die Fahr-
gäste sind auf die offenbleibende Tür aufmerksam zu machen.

   Während einer solchen Fahrt ist der Zug durch Zuruf abzufertigen
(Abfertigung von hinten nach vorne), die kaufmännischen Obliegenheiten
sind ambulant durchzuführen. In solchen Fällen darf der Zug, unabhängig
von den Anzeigen der Kontroll- und Kennlampen, erst in Bewegung ge-
setzt werden, sobald der Zugführer „Vorwärts“ gerufen hat. Nach be-
endeter Nutzfahrt ist der Zug einzuziehen.
 
   Nicht gestörte Türen sind aus Sicherheitsgründen zu schließen.
 
   Sind z w e i oder m e h r e r e Türen eines Wagens gestört, ist der
Zug als S o n d e r z u g einzuziehen.
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Nulltarif

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Re: Zentrales Schließen und Abfahrsperre
« Antwort #22 am: 22. Juni 2024, 10:10:34 »
Das ambulante Arbeiten nach Punkt 3 Abs. 1 habe ich zu Zeiten von C1+c1 oft am 46er bei der Bellaria beobachtet. Sinn war die Verkürzung der Fahrgastwechselzeit, hatte mit Türstörung nichts zu tun.
Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe. (Dalai Lama)