Autor Thema: Regenbogenparade 2024  (Gelesen 4331 mal)

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nord22

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Regenbogenparade 2024
« am: 08. Juni 2024, 20:36:22 »
Anbei ein Schnappschuss von LH 6435 und 6461 am Franz-Josefs-Kai kurz nach dem Julius-Raab-Platz (Foto: nord22, 08.06.2024). Im Bild nicht sichtbar LH 6424 und 6425. Eine Neuerung ist die Tafel auf LH 6435 "Vienna Pride demonstration" mit der Startnummer 2. Die Regenbogen LH wurden in FAV in der Nacht vom 7. auf den 8. Juni von einem privaten Wachdienst bewacht. Die Fahrt des rechten Zugs ist lt. DV eine "Fahrt am falschen Gleis" und die VETAG Weiche ist der richtigen Stellung, da ein Aufschneiden bei aktivem Umstellschutz nicht zulässig ist.   

nord22 

Bus

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Re: Regenbogenparade 2024
« Antwort #1 am: 10. Juni 2024, 10:56:05 »
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/u-bahn-fahrer-wollte-pride-besucher-aus-u4-werfen/597210941

Hat diese Hausordnung jemals wer gelesen? Meines Wissens ist ja essen und trinken verboten, was aber an diesem Tag auch allen egal war.

Katana

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Re: Regenbogenparade 2024
« Antwort #2 am: 10. Juni 2024, 12:50:42 »
https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/u-bahn-fahrer-wollte-pride-besucher-aus-u4-werfen/597210941

Hat diese Hausordnung jemals wer gelesen? Meines Wissens ist ja essen und trinken verboten, was aber an diesem Tag auch allen egal war.

Hast du sie nicht gelesen? ;) Die Verbote umfassen vieles, nachzulesen unter https://www.wienerlinien.at/hausordnung-im-detail

3. Verboten im gekennzeichneten Bereich ist:
1. jede Handlung, die einen reibungslosen Betriebsablauf verhindert und/oder die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Arbeit stören könnte. Darunter fällt unter anderem auch:
- jedes Verhalten, das die ruhige Privatsphäre anderer Menschen nachhaltig stört
- jede Handlung, die ein pietätloses Verhalten darstellt
2. das Versperren und/oder Einschränken von Flucht-, Rettungs- oder Verkehrswegen
3. unsere Noteinrichtungen missbräuchlich zu verwenden
4. das Sitzen und/oder Liegen auf dem Boden sowie auf nicht dafür vorgesehenen Einrichtungen der Wiener Linien
5. das Rauchen (auch zB. das Dampfen von E-Zigaretten und dergleichen)
6. das Lärmen und/oder Musizieren (Ausnahme: das von den Wiener Linien schriftlich genehmigte Musizieren auf ausgewiesenen Flächen) sowie das laute Abspielen von Tonträgern
7. jede Handlung oder Tätigkeit, die eine Gefahr für andere Personen darstellt und/oder diese belästigt (zB. das Hantieren mit Feuer, scharfen und/oder spitzen Gegenständen und dergleichen)
8. das Fahren mit Fahrzeugen und/oder Sportgeräten aller Art (zB. Fahrrädern, E-Bikes, Skateboards, Inlineskates, Scooter, E-Scooter, Mofa und dergleichen) ausgenommen Rollstühle
9. der Konsum von alkoholischen Getränken (Ausnahme: in den dafür vorgesehenen Lokalitäten) und/oder illegalen Suchtmitteln
10. das Betteln, Hausieren und/oder Campieren
11. das Anbieten und/oder Verkaufen von Waren und/oder Dienstleistungen jeglicher Art ohne schriftliche Genehmigung der Wiener Linien
12. das Führen von Schusswaffen, sowie das sichtbare Tragen von Waffen aller Art (Ausgenommen von dieser Regelung sind Organe der Exekutive (BMI), Finanzverwaltung (BMF) und Landesverteidigung (BMLV) während der Ausübung ihres Dienstes.)
13. der Aufenthalt mit gefährlichen Gegenständen und/oder gefährlichen Tieren
14. das Beschriften, Bemalen, Besprühen, Bekleben und/oder Beschmutzen von Wänden, Böden, Fahrzeugen und/oder anderen Flächen ohne schriftliche Genehmigung der Wiener Linien
15. das Mitnehmen und/oder der Aufenthalt von Hunden ohne angelegten Maulkorb und Leine. Kleine, ungefährliche Haustiere müssen in einem geschlossenen Behältnis (zB. ein Tragekorb für Katzen) so verwahrt werden, dass Verletzungen und Verunreinigungen von anderen Kundinnen und Kunden ausgeschlossen werden können
16. das Betreten und/oder Queren von Gleisanlagen
17. das Beschädigen, Entwenden und/oder missbräuchliche Verwenden der Einrichtungen der Wiener Linien
18. der Aufenthalt im Gefahrenraum zwischen Bahnsteigkante und Sicherheitslinie (ausgenommen beim Ein- und Aussteigen)
19. das unbeaufsichtigte Abstellen von Gepäckstücken und/oder Gegenständen
20. das Abstellen von Fahrrädern und/oder anderen Fahrzeugen
21. das Verteilen von Flugblättern, Prospekten und/oder Handzetteln sowie Sammel- und/oder Unterschriftenaktionen ohne schriftliche Genehmigung der Wiener Linien
22. die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen
23. das Fotografieren und/oder Filmen für kommerzielle Zwecke ohne schriftliche Genehmigung der Wiener Linien
24. das Erregen öffentlichen Ärgernisses
25. mit dem Kinderwagen, anderen Fahrzeugen (z.B. Rollstuhl) und/oder Sportgeräten die Rolltreppe zu benutzen
26. den Anordnungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht Folge zu leisten

Auch wenn es den Fahrer gestört hat, wird die Erregung öffentlichen(!) Ärgernisses wohl geregelt sein, man darf es ja nirgendwo tun.

Ferry

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Re: Regenbogenparade 2024
« Antwort #3 am: 10. Juni 2024, 13:31:42 »
Auch wenn es den Fahrer gestört hat, wird die Erregung öffentlichen(!) Ärgernisses wohl geregelt sein, man darf es ja nirgendwo tun.

Ich denke, das ist wie so oft Ermessenssache des Fahrpersonals. Hier wäre es anlassbedingt wohl eher besser gewesen, mit einem Augenzwinkern zu reagieren und die Bekleidung zu tolerieren.

Anders natürlich, wenn sich ein Fahrgast beschwert. Dann muss der Fahrer aktiv werden und die Fahrgäste entweder auffordern, sich mehr anzuziehen oder, wenn sie sonst nichts mithaben, zum Verlassen des Zuges auffordern. Aber soviel ich verstanden habe, waren die übrigen Fahrgäste ja sogar eher auf der Seite der Paradenbesucher, daher hätte ich in diesem Fall keinen Anlass zum Einschreiten gesehen.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

Klingelfee

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Re: Regenbogenparade 2024
« Antwort #4 am: 10. Juni 2024, 13:39:44 »
Auch wenn es den Fahrer gestört hat, wird die Erregung öffentlichen(!) Ärgernisses wohl geregelt sein, man darf es ja nirgendwo tun.

Ich denke, das ist wie so oft Ermessenssache des Fahrpersonals. Hier wäre es anlassbedingt wohl eher besser gewesen, mit einem Augenzwinkern zu reagieren und die Bekleidung zu tolerieren.

Anders natürlich, wenn sich ein Fahrgast beschwert. Dann muss der Fahrer aktiv werden und die Fahrgäste entweder auffordern, sich mehr anzuziehen oder, wenn sie sonst nichts mithaben, zum Verlassen des Zuges auffordern. Aber soviel ich verstanden habe, waren die übrigen Fahrgäste ja sogar eher auf der Seite der Paradenbesucher, daher hätte ich in diesem Fall keinen Anlass zum Einschreiten gesehen.

Dem kann man sich nur voll inhaltlich anschließen. Und wenn sich bei mir ein Fahrgast beschwert hätte, dann hätte ich ihm auch auf die Parade hingewiesen und ihm vorgeschlagen, dass er sich irgendwo anders einen Platz im Zug sucht. Aber die Besucher der Parade hätte ich sicher nicht aus dem Zug gewiesen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

dalski

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Re: Regenbogenparade 2024
« Antwort #5 am: 10. Juni 2024, 13:54:06 »
Auch wenn es den Fahrer gestört hat, wird die Erregung öffentlichen(!) Ärgernisses wohl geregelt sein, man darf es ja nirgendwo tun.

Ich denke, das ist wie so oft Ermessenssache des Fahrpersonals. Hier wäre es anlassbedingt wohl eher besser gewesen, mit einem Augenzwinkern zu reagieren und die Bekleidung zu tolerieren.


Sofern die Fahrgäste zumindest ihren Intimbereich verdeckt hielten, sollte man an diesem Tag definitiv ein Auge zudrücken.
Reine Mutmaßung, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass der Mitarbeiter der Wiener Linien negativ gegenüber gewisser Personengruppen eingestellt ist. Dies entspricht aber keinesfalls der Einstellung des Unternehmens und sollte nicht vorkommen.
Всё будет хорошо

U4

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Re: Regenbogenparade 2024
« Antwort #6 am: 10. Juni 2024, 14:08:21 »
Auch wenn es den Fahrer gestört hat, wird die Erregung öffentlichen(!) Ärgernisses wohl geregelt sein, man darf es ja nirgendwo tun.

Ich denke, das ist wie so oft Ermessenssache des Fahrpersonals. Hier wäre es anlassbedingt wohl eher besser gewesen, mit einem Augenzwinkern zu reagieren und die Bekleidung zu tolerieren.


Sofern die Fahrgäste zumindest ihren Intimbereich verdeckt hielten, sollte man an diesem Tag definitiv ein Auge zudrücken.
Reine Mutmaßung, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass der Mitarbeiter der Wiener Linien negativ gegenüber gewisser Personengruppen eingestellt ist. Dies entspricht aber keinesfalls der Einstellung des Unternehmens und sollte nicht vorkommen.

Das ist aber auch durch das Alter der WL-Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter bedingt
Je jünger toleranter- ausgenommen die  donaufarbenen  8)
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, Stangln die fast nicht zu sehen sind im Bild der Stadt

haidi

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Re: Regenbogenparade 2024
« Antwort #7 am: 10. Juni 2024, 18:04:02 »
Je jünger toleranter- ausgenommen die  donaufarbenen  8)
Wie kommst du auf Donaufarbenen? Die Donau ist bei Wien ja nicht blau, sondern eher braun!
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Klingelfee

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Re: Regenbogenparade 2024
« Antwort #8 am: 10. Juni 2024, 18:08:37 »
Je jünger toleranter- ausgenommen die  donaufarbenen  8)
Wie kommst du auf Donaufarbenen? Die Donau ist bei Wien ja nicht blau, sondern eher braun!

Und die Toleranz hat mMn auch nichts mit dem Alter zu tun. Das zieht sich durch alle Altersgruppen, ob sie Tolerant oder nicht sind. Auch gibt es etliche Mitarbeiter bei den WL die Sexuell nicht der "Norm" entsprechen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

60er

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Re: Regenbogenparade 2024
« Antwort #9 am: 10. Juni 2024, 21:09:47 »
Wie kommst du auf Donaufarbenen? Die Donau ist bei Wien ja nicht blau, sondern eher braun!
Braun passt als Farbe eh auch ganz gut. :o

diogenes

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Re: Regenbogenparade 2024
« Antwort #10 am: 11. Juni 2024, 03:56:04 »
Was versteht man eigentlich unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses"?
Ceterum censeo in Vindobona ferrivias stratarias ampliores esse.
Oh 8er, mein 8er!

Katana

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Re: Regenbogenparade 2024
« Antwort #11 am: 11. Juni 2024, 06:54:29 »
Was versteht man eigentlich unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses"?
Gute Frage. Im konkreten Fall, wo der Fahrer sich einer erdrückenden Mehrheit unbeteiligter Fahrgäste gegenüber sah, war es eher nur ein persönliches Ärgernis.

coolharry

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Re: Regenbogenparade 2024
« Antwort #12 am: 11. Juni 2024, 07:22:13 »
Was versteht man eigentlich unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses"?

Wikipedia gibt folgende Antwort:
https://de.wikipedia.org/wiki/Erregung_%C3%B6ffentlichen_%C3%84rgernisses

Anwälte sagen folgendes:
https://www.anwalt.org/erregung-oeffentlichen-aergernisses/

Zitat:
Zitat
Der Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses sieht als Tathandlung vor, dass der Täter öffentlich eine sexuelle Handlung vornimmt. Dadurch wiederum muss er ein Ärgernis erregen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn sich mindestens ein Beobachter oder aber mehrere Personen aufgrund der Handlung ernstlich verletzt fühlen. Hierbei kommt es aber auf die jeweiligen individuellen Umstände des Einzelfalles an. Es lässt sich somit nur schwer eine pauschale Aussage darüber machen, wann dies der Fall ist.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

95B

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Re: Regenbogenparade 2024
« Antwort #13 am: 11. Juni 2024, 09:19:26 »
Was versteht man eigentlich unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses"?

Das haben die Verfasser der WL-Hausordnung wohl nach einer Überdosis "Richterin Barbara Salesch" eingebaut. Es handelt sich dabei um einen Terminus aus dem deutschen Recht. In Österreich würde man von Anstandsverletzung sprechen. Dabei ist der Begriff des öffentlichen Anstands nicht klar definiert, noch dazu ist die Anstandsverletzung in neun Landessicherheitsgesetzen unterschiedlich geregelt.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

haidi

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Re: Regenbogenparade 2024
« Antwort #14 am: 11. Juni 2024, 09:43:13 »
Ich würde da eher unter https://www.jusline.at/gesetz/spg/paragraf/81 nachschauen, das ist für Österreich zuständig. Das Sicherheitspolizeigesetz ist allerdings Bundesmaterie
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