Zum Fahrzeug interessiert mich, neben den von 95B angeführten Punkten, das Thema der Zulassung: wird beispielsweise auch die Österreich Zulassung mit den Prototypfahrzeugen (AVG, wenn ich nicht irre) erwirkt?
Wie groß ist die Komplexität, die geltenden Normen nach TSI, BOStrab und StrabVO unter einen Hut zu bringen? Wo sind da die Knackpunkte.
Wenn die Fahrzeuge TSI konform sind/sein sollen (wenn diese aus einem isolierten Netz ein öffentliches Netz erreichen), dann werden die wie mit dem 4.Eisenbahnpaket
beschlossen zugelassen werden müssen. Dazu bedarf es einen NoBo (Notified Body) für den gesamten Europäischen Raum und/oder einen DeBo (Designated Body) für nationale Belange.
Den wird der Fahrzeughersteller beauftragen das die Fahrzeuge in den entsprecheneden Ländern eine Zulassung für die bekommen.
Einzelne BOStrab und StrabVO der Betreiber sind dann mit dieser kompatibel zu halten wenn man eine Zulassung für die wie es so schön heißt vernetzten Netze haben will.
Und das es sich um Tram
Trains handelt wird man die TSI zu beachten haben.
Sind die Fahrzeuge unterschiedlicher Besteller betrieblich kompatibel?
Warum sollten sie das sein? Wird wohl nie vorkommen das ein Fahrzeug von Betreiber A bei Betreiber B betrieben wird.
Wir reden hier von einer Plattform die es jedem Besteller erlaubt dieses auf seine Bedürfnisse zuzuschneiden, die
Plattform ist die gleiche um einen Synergie Effekt bei der Bestellung zu haben.
Werden die Fahrzeuge ETCS bekommen? Ist ATO ein Thema?
Naja wenn die LILO als Besteller der Tram Trains auf ÖBB Gleisen fahren wollen dann werden sie ETCS benötigen.
Und das gilt für dann für die jeweiligen anderen Besteller je nach deren Einsatzgebiet.
ATO (genau genommen kommts auf das GoA Stufe an, ATO ist nur der Überbegriff)detto, kommt auch drauf an wie man
fahren will/muss.