Bin schon gespannt, wann der erste Profifahrer gegen die Wartehalle donnert.
Ist ja auch komisch, dass die StVO zwar für Verkehrszeichen, Verkehrsleiteinrichtungen und Zäune Mindest(sicherheits)abstände zum Fahrbahnrand vorschreibt, aber eigentlich nicht für andere Dinge, insofern sie nicht direkt auf der Fahrbahn abgestellt werden.
Aber andererseits schert sich auch bei Straßenbahngleisen häufig niemand um den vorgeschriebenen Sicherheitsraum neben dem Gleis.