Zuerst am stehenden Schienenfahrzeug vorbei gefahren - dort erlaubt
Durch das Anfahren des Schienenfahrzeuges wurde daraus ein Überholen - dort erlaubt
Der Unfall passierte durch Missachtung des § 11 (1)
Der Lenker eines Fahrzeuges darf die Fahrtrichtung nur ändern oder den Fahrstreifen wechseln, nachdem er sich davon überzeugt hat, daß dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist.
Bei einem Gerichtsverfahren (verletzte Personen) bekäme der Straßenbahnfahrer in diesem Fall mit großer Wahrscheinlichkeit eine Mitschuld, die sich auf StVO § 3 (Vertrauensgrundsatz) Absatz 1, 1. Teilsatz gründet
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme;
Der Fahrer müsste beim Anfahren den Bus links von sich auch ohne Rückspiegel gesehen haben und im Sinne des Letztzitierten das BEschleunigen unterlassen müssen - auch wenn ihm das in der StVO nicht verboten ist.
Die Innsbrucker Straßenbahnfahrer scheinen ein raues Völkchen zu sein. Von einem Bekannten vor längerer Zeit gehört, dass ein Fahrer der Stubaitalbahn (?) sich gemeldet hat dass er entgleist sei, der Betrieb könne aber weiter gehen, weil sein Zug lichtraumfrei stehe